Beschreibung: Viele Videoclips, Gedichte und Sprüche, stammen aus meiner Küche. Sie machen mir viel Pläsier und sind mein Lebenselixier! Schöne Worte und Poesie, beschreiben meine Lebens-Philosophie.
- Collage: Renate Siedentopf - Willkommen auf Erden, es kann nur noch schöner werden! Als Junge erblickst Du die Welt, bist nicht auf Dich allein gestellt. Mit viel Gebrüll und Geschrei, verschaff Dir gleich Respekt herbei! Dies ist für Jules der Sohnemann, für die Eltern heißt es – NUN MAL RAN!!!! - R. Siedentopf -
Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, könnte bei Verletzung dieser Rechte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Drückt sich deshalb der Staat davor, die Kinderrechte in das Grundgesetz verankern zu lassen?? Wenn ich mir überlege, welche Fehlurteile mittlerweile von den Gerichten und OLG Senate bezüglich des Kindeswohls in Deutschland verkündet wurden, kann ich die Angst des Staates nachvollziehen.
Dr. Christine Bergmann Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vorwort: Die Bundesrepublik Deutschland hat die Forderungen der Konvention nahezu lückenlos im nationalen Recht festgeschrieben. Das bedeutet aber noch nicht, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, eine ausreichend kinderfreundliche Gesellschaft zu sein. *g*
Um auf dem Weg hin zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft ein Stück voranzukommen, möchte die Bundesregierung die Kinderrechte ausbauen. So hat sie das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern sollen ebenso ausgebaut werden wie die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen.
Kinder sind die Zukunft unserer Welt. Wir setzen große Hoffnung in sie und es ist daher unsere Aufgabe, ihre Rechte zu schützen und zu achten. Die Kinderrechtskonvention gibt uns dazu wichtige Anstöße und Impulse. *g*
Grobe Fehlurteile der Vergangenheit, die im Namen des Volkes in Deutschland verkündet wurden, äußerst Kindesfeindlich waren und eine Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt hätten:
Verurteilter Pädophiler wieder aus der Haft entlassen (2003)
Nach Informationen der SZ und des Bayerischen Rundfunks hat die 2. Strafkammer am OLG in einem Verfahren gegen einen Pädophilen festgestellt: Der Mann hat seinen Opfern im Alter von sechs bis 13 Jahren nicht geschadet. Von Christian Rost.
Die Entscheidung wird von Psychologen und Ärzte scharf kritisiert. Nach dem Beschluss wurde der in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilte 64-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen.
Begründet wurde der Beschluss mit dem Umstand, dass die Kinder von ihrer sozial schwachen Umgebung geschädigt seien. Außerdem, so der Richterspruch, habe E. nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt: „Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Weiter lesen auf:
Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat deshalb dazu auf, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern. Unterstützen Sie deren Aufruf.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen - in Gesprächen mit Ministerien, Abgeordneten und Fachleuten. Dabei zählt auch Ihre Stimme. Vielen Dank.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist eine internationale Verpflichtung. In genau einem Jahr, am 5. April 2009, muss Deutschland den dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention abgeben – 17 Jahre nach der Ratifizierung des Abkommens. In seinem letzten Bericht zu Deutschland 2004 stellte das zuständige UN-Komitee „beunruhigt“ fest, dass die Kinderrechte noch immer nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Informationen zur Kampagne des Aktionsbündnisses gibt es unter: