In manchen Kulturen haben Männer bis heute noch zwei Frauen, So eigentlich auch hier, aber meist heimlich. Auch Homosexualität von Männern ist doch öfter verbreitet, als Frauen das wahrhaben wollen. Aanhand der Scheidungsquote wird deutlich, dass sie nicht bleiben, sondern zu einer anderen wechseln. Frauen sind dann oft überascht, dass der Ungeduschte auf einmal eine andere Frau bekocht, was er bei ihr nicht getan hat.
Olympe de Gouges wurde 1793 hingerichtet Manifest über die Rechte der Frau und Bürgerin
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin ist ihr bekanntestes Werk
Mme de Gouges Signatur
Erst 1791 verfasste sie in großer Eile die Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin), die als Protest gegen die Männer-Privilegien, die nun in Verfassungsrang erhoben waren, zu begreifen ist. Ihre feministisch-revolutionäre „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ war noch im Druck, als die männlich geprägte bürgerliche Verfassung bereits angenommen und das Vaterland eine konstitutionelle Monarchie geworden waren.
Zum Zeitpunkt des politischen Sieges des Dritten Standes und damit der Idee der Rechtsgleichheit aller Männer erging an die Regierung und die Abgeordneten eine neue, radikale Proklamation von Freiheits- und Gleichheitsrechten – für das weibliche Volk. Da der Souverän alle Frauen von der Volkssouveränität ausschloss, nannte Olympe de Gouges das neue Regime Tyrannei. Sie forderte von der Nationalversammlung im Namen der Mütter, Töchter und Schwestern der Nation, ihre Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, die Anerkennung privater und politischer Bürgerinnenrechte, schnellstens zu verabschieden. Sie verlangte diese neue, universal-egalitäre Verfassung, denn die gerade in Kraft getretene sei illegitim und nichtig, weil das weibliche Volk nicht vertreten und an deren Ausarbeitung gar nicht beteiligt gewesen sei.
Das Dokument besteht aus mehreren Teilen, veröffentlicht im September 1791 unter dem Titel „Die Rechte der Frau“:
Brief an die Königin Die Rechte der Frau (Anrufung: „Mann bist du im Stande gerecht zu sein…“) Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (an die Nationalversammlung) Präambel Artikel I bis XVII Postambel Form des Sozialvertrages zwischen Mann und Frau Zwei Postskripte
Auszug: „Das an Schönheit wie an Mut, die Beschwernisse der Mutterschaft betreffend, überlegene Geschlecht … erklärt die folgenden Rechte der Frau und Bürgerin:
Artikel 01: Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten. Die gesellschaftlichen Unterschiede können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein. …
Artikel 04: Freiheit und Gerechtigkeit beruhen darauf, dass dem anderen abgegolten wird, was ihm zusteht. So stößt die Frau bei der Wahrnehmung ihrer natürlichen Rechte nur an die ihr von der Tyrannei des Mannes gesetzten Grenzen; diese müssen durch die von der Natur und Vernunft diktierten Gesetze neu gezogen werden. …
Artikel 06: Das Gesetz soll Ausdruck des Willens aller sein; alle Bürger und Bürgerinnen sollen persönlich oder über ihren Vertreter zu seiner Entstehung beitragen. …
Artikel 10: Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Gleichermaßen muss ihr das Recht zugestanden werden, eine Rednertribüne zu besteigen. …
Artikel 13: Zu Fron und lästigen Pflichten wird die Frau ohne Unterschied herangezogen und muss deshalb bei der Zuteilung von Stellungen und Würden, in niederen und höheren Ämtern sowie im Gewerbe berücksichtigt werden. …
Artikel 16: Eine Verfassung aber, an deren Ausarbeitung nicht die Mehrheit der Bevölkerung [der Frauen] mitgewirkt hat, … wird null und nichtig.“
Beigefügt hat Olympe de Gouges einen an Rousseau erinnernden Gesellschaftsvertrag, in dem die Eherechte auf gleichberechtigter Basis geregelt wurden. Im Nachwort fordert sie die Frauen auf die Philosophie zu studieren und die Ideen der Aufklärung zu verfolgen.
Manifest über die Rechte der Frau und Bürgerin[Bearbeiten]
Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin ist ihr bekanntestes Werk
Mme de Gouges Signatur
Erst 1791 verfasste sie in großer Eile die Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin), die als Protest gegen die Männer-Privilegien, die nun in Verfassungsrang erhoben waren, zu begreifen ist. Ihre feministisch-revolutionäre „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ war noch im Druck, als die männlich geprägte bürgerliche Verfassung bereits angenommen und das Vaterland eine konstitutionelle Monarchie geworden waren.
Zum Zeitpunkt des politischen Sieges des Dritten Standes und damit der Idee der Rechtsgleichheit aller Männer erging an die Regierung und die Abgeordneten eine neue, radikale Proklamation von Freiheits- und Gleichheitsrechten – für das weibliche Volk. Da der Souverän alle Frauen von der Volkssouveränität ausschloss, nannte Olympe de Gouges das neue Regime Tyrannei. Sie forderte von der Nationalversammlung im Namen der Mütter, Töchter und Schwestern der Nation, ihre Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, die Anerkennung privater und politischer Bürgerinnenrechte, schnellstens zu verabschieden. Sie verlangte diese neue, universal-egalitäre Verfassung, denn die gerade in Kraft getretene sei illegitim und nichtig, weil das weibliche Volk nicht vertreten und an deren Ausarbeitung gar nicht beteiligt gewesen sei.
Das Dokument besteht aus mehreren Teilen, veröffentlicht im September 1791 unter dem Titel „Die Rechte der Frau“:
Brief an die Königin Die Rechte der Frau (Anrufung: „Mann bist du im Stande gerecht zu sein…“) Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (an die Nationalversammlung) Präambel Artikel I bis XVII Postambel Form des Sozialvertrages zwischen Mann und Frau Zwei Postskripte
Der Zusammenhang zwischen einer gezielten Bevölkerungspolitik und der Bestellung eines Betreuers ergibt sich aus dem schwierigen Thema: Der Sterilisation Behinderter (Eugenik). Über Betreuung werden Bevölkerungsteile ausgemerzt und verarmt. Teilweise wurde bereits früher bei diesen AGrundsätzlich ist es allerdings so, dass viele der Behinderten Frauen unfruchtbar sind und nicht gebärfähig. Ein weiterer Teil, kann sich wegen der Behinderung und daraus oft entstehenden Armut kein Kind leisten und möchte diese Verhältnisse keinem Kind zumuten. Manche Behinderungen sind nicht vererbbar, weil es sich um Schädigungen durch ärztliche Fehlbehandlung oder auch Misshandlungen durch andere handelt. Gerade Behinderte gehen damit verantwortlich um, und nicht wie unterstellt unfähig. Sie wissen aus ihrer schlechten Situation, dass Diskriminierung vorallem von Mädchen ein Problem darstellen. Im Prinzip geht es bei diesem Thema der Geburtenkontrolle nur um eine Minderheit, ungefähr 1000 Fälle pro Jahr.
Am 14. Juli 1933 und damit kurz nach der "Machergreifung" trat das "Gesetz zur Verhütung erkranken Nachwuchses" in Kraft. Bis Kriegsende wurden ca. 400.000 (eine genaue Zahl kann nicht mehr ermittelt werden) Menschen gegen ihren Willen sterilisiert. Dazu gehörten auch psychisch Kranke und sonstige Auffällige, sogar politische Gegner, wie auch Sinti und Roma. Nach 1945 blieb das Gesetz zunächst in Kraft, da die Auffassung vorherrschte, dass es sich dabei nicht um nationalsozialistisches Gedankengut handelt. Behindertenfreundlich ist bis heute eigentlich nur ein Teil von Europa, andere Länder reagieren bis heute zum Teil mit der Todesstrafe. Viele Behinderte im Ausland leben in schlechten Heimen. Eine Verbesserung der situation Behinderter in Deutschland kann wahrscheinlich nur über bessere Lebensbedingungen in anderen Ländern erreicht werden. Trotzdem ist speziell die Bundesrepublik Deutschland rückständig und fies gegenüber Kranken. Das "Verhütungsgesetz" verlor 1968 seine Gültigkeit, und wurde erst 1984 endgültig aufgehoben. Staatliche Geburtenkontrolle ist eine frauenfeindliche Massnahme zur Steuerung von "erwünschtem" und "unerwünschtem" Leben. Pech haben diejenigen, bei denen auch deren Eltern Enkel wollten. Medizinische Eingriffe gegen den Willen von Betroffenen sind meist abzulehnen. Sie sind oft schwerwiegende Eingriffe in die körperliche unversehrtheit und damit in die Würde des Menschen. Nach dem Grundgesetz ist eine Stellvertretung bei der Wahrnehmung bzw. Wahrung persönlicher Rechte (z.B. Schutz der Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit) ausgeschlossen. Jede/r ist nicht ersetzbar. Niemand sollte über Eingriffe ind die Unversehrtheit entscheiden dürfen. Der Körper darf nicht berührt und befummelt werden.